Wer macht mit bei DRAUSSENSTADT?

Auch 2021 sollen es wieder eintrittsfreie Kulturveranstaltungen im Berliner Draußen-Raum geben. Die Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung vergibt 2022 aus Mitteln der Senatsverwaltung für Kultur und Europa mehr als 1 Million Euro für genehmigungsfähige Kulturveranstaltungen an öffentlich zugänglichen Orten.
Bis zu 25.000 Euro brutto können dafür für den Durchführungszeitraum ab Juni 2022 bis Ende Oktober 2022 (vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses) beantragt werden. In begründeten Ausnahmefällen sind zum Abbau von Barrieren bis zu 40.000 Euro brutto möglich.
Anträge werden zwischen dem 4. April, ab 12 Uhr, bis zum 24. April 2022, 23.59 Uhr (Ende der Antragsfrist), entgegengenommen. Eine telefonische Kurzberatung gibt es während des Antragszeitraums Montag und Freitag von 10 bis 15 Uhr sowie Mittwoch von 15 bis 17 Uhr.
Anträge können eingereicht werden von Einzelpersonen (Einzelunternehmenden, Freiberuflerinnen und Freiberuflern, Solo-Selbständige) und juristischen Personen wie Unternehmen, Vereinen, Verbänden, Kollektiven etc., die in Berlin freiberuflich/selbstständig oder gewerblich tätig und (an-)gemeldet sind. Einzelpersonen müssen zudem zum Zeitpunkt der Antragsabgabe mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet und mindestens 18 Jahre alt sein.
Zuwendungsfähig sind genehmigungsfähige, nicht-profitorientierte Konzepte für Kulturveranstaltungen im öffentlich zugänglichen Berliner Stadtraum, umsonst und draußen. Es können Veranstaltungen unterschiedlichster Formate aus allen kulturellen oder künstlerischen Sparten beantragt werden. Die Antragstellenden sind frei, sich für ihre Veranstaltungen die passenden Orte zu suchen. Sie sind selbst für die Einholung aller notwendigen Genehmigungen sowie Versicherungen und für die Einhaltung sämtlicher Auflagen verantwortlich. Die Genehmigungen müssen bei Antragstellung noch nicht vorliegen.
Zum Zeitpunkt der Veranstaltung müssen die Projektverantwortlichen ein Hygienekonzept gemäß den dann geltenden Bestimmungen vorlegen und dessen Umsetzung garantieren. Die Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung ist nicht für die Einhaltung der geltenden Verordnungen und deren Kontrolle und auch nicht für die Genehmigungen der Veranstaltungen verantwortlich.
Eine elfköpfige Jury entscheidet anhand der Förderrichtlinie und insbesondere der Förderkriterien über die Empfehlung der Projektanträge. Die Entscheidung wird spätestens in der 22. Kalenderwoche bekannt gegeben.

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