2023 fand für die Fortschreibung des Berliner Lärmaktionsplans die erste Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Daraus gingen zahlreiche Hinweise und Wünsche hervor, die von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt geprüft und bei der Weiterentwicklung des Lärmaktionsplans berücksichtigt wurden. Nun geht die Öffentlichkeitsbeteiligung in die zweite Runde. Der vorliegende Entwurf enthält bereits Ergebnisse und konkrete Maßnahmen, um die Lärmbelastung für die Berlinerinnen und Berliner zu senken, unter anderem:
- das erste Maßnahmenbündel des „T30-Konzept nachts“ mit Streckenabschnitten, auf denen nächtliche Geschwindigkeitsminderungen von 50 auf 30 km/h umgesetzt werden sollen;
- den aktuellen Arbeitsstand zum Thema Verkehrsverhalten;
- die überarbeiteten Ruhigen Gebiete und Ruhe- und Erholungsflächen Berlins;
- die aktuelle Erarbeitung der potenziellen Ruhe- und Erholungsräume;
- die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022;
- die Bilanzierung der zuletzt umgesetzten Maßnahmen in Berlin im Rahmen der Lärmaktionsplanung;
- die Ergebnisse der ersten Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung
Jetzt geht die Beteiligung in die zweite Runde: Das Dokument ist online unter mein.berlin einzusehen und kann kommentiert werden.
Was im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bisher geschah
Im Sommer 2023 konnten sich die Berlinerinnen und Berliner sechs Wochen lang auf mein.berlin über den damaligen Stand des „T30-Konzept nachts“ informieren und zu lautem Verkehrsverhalten in der Stadt äußern oder ihre städtischen Ruhe- und Erholungsräume sichtbar machen. Über 2.000 Hinweise und rund 2.000 Kommentare kamen auf diesem Wege zusammen.
Was passiert jetzt?
Bis 25. Oktober 2024 kann der Entwurf des Lärmaktionsplans eingesehen werden. So besteht die Möglichkeit, sich über die Ergebnisse und die geplanten Maßnahmen zum Lärmschutz zu informieren. Auf der Beteiligungsplattform mein.berlin können zudem abschnittsweise Kommentare und Hinweise zu den einzelnen Themen gegeben werden. Diese werden geprüft und fließen anschließend, soweit erforderlich, in die finale Fassung des Lärmaktionsplans 2024 – 2029 ein. Der Fokus dieser Beteiligung liegt darauf, ob es aus Sicht der Berlinerinnen und Berliner Anpassungsbedarf beim vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans gibt.
Weitere Fragen können per E-Mail gestellt werden.