Berliner Härtefallfonds Energieschulden auch in 2025

Der Berliner Härtefall-Fonds für Energie-Schulden soll einkommens-schwache Berlinerinnen und Berliner entlasten und dafür sorgen, dass sie gut durch den Winter kommen. Der Härtefall-Fonds stammt aus dem Energie-Entlastungs-Paket 2023 des Senats und wird auch im Jahr 2025 fortgeführt. Der Fonds soll Verschuldung verhindern.

Bei den Energiesperren kann es sich um Strom- oder Heiz-Energie-Sperren handeln. Der Härtefall-Fonds zahlt einmal pro Versorgungs-Vertrag oder Zähler-Stelle. Das heißt: Er zahlt einmal für die Vermeidung oder das Aufheben von einer Strom-Sperre und einmal für eine Heiz-Energie-Sperre. Der Fonds zahlt so viel, wie für die Sperre gefordert wird. Das Geld geht direkt an das Versorgungs-Unternehmen.

Wer Leistungen bezieht nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem AsylbLG hat keinen Anspruch mehr auf den Härtefallfonds. Entsprechende Hilfen sind bei den Leistungsstellen wie dem Jobcenter direkt zu beantragen.

Voraussetzung für die Leistung des Härtefallfonds ist die Bereitschaft, an der Beratung zur Energieschulden-/Energiesparberatung im Land Berlin teilzunehmen. Weitere Einzelheiten zur Antragstellung, zur Einkommensgrenze und zu den weiteren Fördervoraussetzungen finden Sie im Merkblatt zur Antragsstellung. Der Online-Antrag befindet sich im Service-Portal. Fragen zur Antragstellung können auch beim Berliner Bürgertelefon beantwortet werden.

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