Geld beantragen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket BuT

Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz bezieht, kann sich kostenlos beraten lassen, welche Leistungen das Bildungs- und Teilhabepaket BuT bietet. Hilfe gibt es auch mehrsprachig beim Beantragen. Man kann sich ohne Termin Montag bis Freitag einfach melden: Telefonisch: 030-577130040, per Chat oder E-Mail. Beraten wird in Deutsch, da sollten mindestens Deutschkenntnisse mit A2 bestehen, Arabisch, Englisch, Russisch und Türkisch. Weitere Informationen gibt es hier auf der Website.

Wofür gibt es Unterstützung?
Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre bzw. bis 25 Jahre erhalten 195 Euro pro Jahr für Schulmaterial, davon 130 Euro im 1. Schulhalbjahr und 65 Euro im 2. Schulhalbjahr. Dazu müssen Schülerausweis, Schulbescheinigung oder Aufnahmebestätigung der Schule im zuständigen Amt, z. B. Jobcenter, vorgelegt werden und das Geld wird an die Familie überwiesen.

Für Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre bzw. bis 25 Jahre werden die Fahrtkosten zur Schule übernommen. Es gibt ein kostenloses BVG-Ticket für Schüler*innen mit einem Schülerausweis I (AB), Kinder ab 6 Jahren, die noch keine Schule besuchen (AB) sowie Schüler*innen, die den Tarifbereich ABC benötigen. Für Schüler*innen mit Schülerausweis II und an berufsbildenden Schulen werden die Kosten für das Berlin-Ticket S übernommen.

Mittagessen in Kita und Schule wird für Kitakinder mit 23 Euro monatlich und ab der 7. Klasse vollständig über das BuT übernommen. In der Schule ist es bis zur 6. Klasse: generell kostenlos, aber eine Anmeldung ist erforderlich. 

Bei Ausflügen mit Kita und Schule werden die gesamten Kosten übernommen. Dafür muss der berlinpass-BuT in Kita, Schule oder Hort gezeigt werden, die jeweilige Stelle kümmert sich um alles Weitere. Bei Kindertagespflege muss das Formular “BuT – Nachweis eintägiger Ausflug in der Kindertagespflege” ausgefüllt, von der Pflegeperson bestätigt und beim zuständigen Amt abgegeben werden.

Bei mehrtägigen Klassen- und Kitafahrten gibt es eine Kostenübernahme oder einen Zuschuss, aber kein Taschengeld.
Pro Fahrt und Kind bis zu:
335 Euro   (Kita, 1.-3. Klasse)
415 Euro   (4.-6. Klasse)
550 Euro   (7.-10. Klasse)
850 Euro   (ab 11. Klasse)
750 Euro   (Ski- und Sprachreisen)
1450 Euro (Schüleraustausch außerhalb Europas)
Auch hier muss ein Formular ausgefüllt werden: „Nachweis zur Übernahme der Kosten“ für eine mehrtägige Kita-/Klassen-/Kindertagespflege-Fahrt. Dieses Formular von Kita / Schule / Hort / Kindertagespflege bestätigen lassen und beim zuständigen Amt abgeben. Das Amt zahlt direkt an die jeweilige Einrichtung.

Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre bzw. bis 25 Jahre erhalten kostenfreie Nachhilfe, z. B. bei Sprachförderung, um den gewünschten Abschluss oder Schulübergang zu schaffen. Dazu den berlinpass-BuT in der Schule zeigen und mit dem Lehrpersonal sprechen.

Vom Babyalter bis zu Schülerinnen und Schülern bis 18 Jahre gibt es Zuschüsse für die Teilnahme an Kultur, Sport und Freizeit, zum Beispiel zum Super-Ferien-Pass, für Musikschulen, Sportvereine, Babyschwimmen oder  Ferienprogramme. Für Mitgliedsbeiträge / Aktivitäten / Freizeitfahrten werden monatlich 15 Euro oder als Gesamtsumme 180 Euro im Jahr ausgezahlt, einmalige Aufnahmegebühren werden zusätzlich übernommen. Mit bis zu 180 Euro im Jahr werden Anschaffung und Leihgebühren von Ausrüstungsgegenständen, z. B. Fußballschuhe, Instrumente sowie Fahrtkosten zu einem Turnier bezahlt. Bei den Fahrtkosten wird ein Eigenanteil abgezogen. Dazu sind die Nachweise zur Vereinsmitgliedschaft, die Belege der Anschaffungen und Reisekosten etc. beim zuständigen Amt einzureichen.

Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie hier.

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