Eingeschränkte Sprechzeiten im Amt für Soziales Neukölln

Vom 1. August bis 30. November 2025 sind die persönlichen Sprechzeiten für das Sachgebiet Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungsgesetz (Soz 21) im Amt für Soziales eingeschränkt. Eine persönliche Vorsprache ist in dieser Zeit nur in folgenden Fällen möglich: bei akuter Mittellosigkeit, bei akuter Wohnungs- oder Obdachlosigkeit, bei Kostenübernahmen für ordnungsrechtlich zugewiesene Unterkünfte, bei drohenden Leistungseinschränkungen wegen Beitragsrückständen bei der Krankenkasse oder mit einem Termin beim Sachgebiet Soz 21, nachzuweisen durch Vorlage eines von Soz 21 ausgestellten Terminzettels.

Die eingeschränkten Sprechzeiten sind erforderlich, um die hohe Anzahl an offenen Fällen besser zu bewältigen und die Mitarbeitenden zu entlasten. Hintergrund sind ein hoher Krankenstand, hohe Fallzahlen und eine teilweise erhebliche psychische Belastung durch wiederkehrende Übergriffe auf die Beschäftigten.
Anliegen können per E-Mail, postalisch oder telefonisch beim Amt für Soziales vorgebracht werden. Sie werden schnellstmöglich bearbeitet.

Die E-Mail-Adressen der Arbeitsgruppen des Sachgebiets Soz 21 lauten:

Wer die zuständige Arbeitsgruppe nicht kennt, kann per E-Mail nachfragen.  

Erreichbarkeit per Briefpost
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Soz 21
12040 Berlin
Die Hausbriefkästen befinden sich am Haupteingang des Dienstgebäudes Donaustraße 89 und am Haupteingang des Rathauses Neukölln, Karl-Marx-Straße 83.

Telefonische Erreichbarkeit
Falls die Durchwahlnummer nicht bekannt oder nicht erreichbar ist, bitte die folgenden Nummern wählen: 030-90239 -4926/ -4927/ -4929.

Ausführliche Informationen gibt es hier.

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