Mit dem Förderprogramm ReparaturBONUS Berlin hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt eine Möglichkeit geschaffen, die Nutzungsdauer von Elektro- und Elektronikgeräten zu verlängern. Berliner Bürger*innen können sich die Reparatur eines haushaltsüblichen Elektro- oder Elektronikgeräts bezuschussen lassen.
Die Beantragung erfolgt online im elektronischen Antrags- und Verwaltungssystem der IBB Business Team GmbH. Das Antragssystem ist seit dem 17.09.2024 verfügbar.
Zero-Waste – Verlängerung der Nutzungsdauer von Elektro- und Elektronikgeräten
Der ReparaturBONUS ist ein finanzieller Anreiz, der Verbraucherinnen und Verbraucher ermutigen soll, defekte Produkte zu reparieren, anstatt sie wegzuwerfen und neue zu kaufen. Dies hat mehrere positive Effekte auf die Kreislaufwirtschaft. Ziel des ReparaturBONUS ist die Abfallvermeidung. Die Förderung folgt damit der Zero-Waste-Strategie des Landes Berlin.
Mit dem ReparaturBONUS Berlin wird ein wichtiger Beitrag zu einer umweltfreundlicheren und nachhaltigeren Zukunft geleistet durch:
- die Reduktion von Abfall,
- die Schonung natürlicher Ressourcen,
- die Unterstützung lokaler Wirtschaft,
- die Förderung von Nachhaltigkeit.
In einem Tutorial wird erklärt, wie die Antragsunterlagen einzureichen sind.
Was bezuschusst das Förderprogramm ReparaturBONUS?
Gefördert wird die Reparatur von haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikgeräten mit einem Zuschuss von bis zu 200 Euro. Von A wie Akku-Bohrmaschine bis Z wie Zerkleinerer – hier gibt es eine Übersicht der förderfähigen Elektro- und Elektronikgeräte. Wer das Gerät auf der Liste der förderfähigen Geräte nicht findet, wählt einen geeigneten Oberbegriff. Beispielsweise Elektrorasierer = Bartschneidemaschine oder Effektpedalen für elektrische Gitarren = E-Gitarre. Bitte auch so im Antragssystem verfahren und einen geeigneten Begriff aus der Auswahlübersicht wählen.
Wer kann den ReparaturBONUS im Land Berlin beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Berlin. Unternehmen, Vereine, Schulen etc. sind nicht antragsberechtigt. Die Antragstellenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die antragstellende Person muss mit der Rechnungsempfängerin/dem Rechnungsempfänger identisch sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Reparatur durch einen Fachbetrieb: Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 200 Euro je Reparatur bzw. Ersatzteil. Die Rechnungssumme für die Reparatur muss bei mindestens 75 Euro inklusive Mehrwertsteuer liegen. Zuwendungsfähig sind alle mit der Reparatur verbundenen und auf der Rechnung ausgewiesenen Ausgaben für die Reparatur, wie Ersatzteile, Arbeitsleistung und Umsatzsteuer.
Reparatur in einem Repair-Café bzw. einer Reparatur-Initiative: Gefördert wird der Kauf des benötigten Ersatzteils mit 100 Prozent der Rechnungssumme. Das Repair-Café/die Reparatur-Initiative stellt einen Laufzettel aus. Dieser muss zusammen mit der Rechnung für das Ersatzteil eingereicht werden. Die Rechnung für das Ersatzteil muss mindestens 25 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen. Gefördert wird das Ersatzteil einmalig mit maximal 200 Euro.
Den Laufzettel für den ReparaturBONUS ist im teilnehmenden Repair-Café erhältlich, wenn das Gerät dort repariert wird.
Die Förderung ist einmalig pro Person im Förderzeitraum möglich. Der Förderzeitraum bezieht sich auf die aktuelle Förderrichtlinie. Bevor der Zuschuss beantragt wird, muss die Reparatur erfolgt sein, Stichtag ist hier das Inkrafttreten der Förderrichtlinie (14.09.2024). Reparaturen, die vor diesem Datum erfolgt sind, können nicht gefördert werden.
Nicht förderfähig:
- Selbst durchgeführte Reparaturen sind nicht förderfähig mit Ausnahme von Reparaturen in Repair-Cafés/Reparatur-Initiativen. Reparaturen, die im Reparaturbetrieb, in dem die antragstellende Person werktätig ist, durchgeführt wurden, werden nicht mit dem ReparaturBONUS gefördert.
- Rechnungen, die bar bezahlt werden, sind nicht förderfähig, da Barzahlungen gemäß Richtlinie nicht gestattet sind. Ein Zahlungsnachweis wird benötigt.
Antragstellung
Der Förderantrag für den ReparaturBONUS in Berlin wird über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem eingereicht. Alle relevanten Informationen können dort hochgeladen werden. Zudem erlaubt das System ein komfortables Dokumentenmanagement. Bitte unbedingt die Förderkriterien beachten! Auch kann die Antragstellung erst nach der Durchführung und Bezahlung der Reparatur erfolgen.