Schiedspersonen sind Ehrenamtliche, die Streitigkeiten zwischen Privatpersonen als Alternative zu einer Gerichtsverhandlung durchführen. Nach dem Grundsatz „Vertragen statt klagen“ führen die ehrenamtlich tätigen und unparteiischen Schiedspersonen Schlichtungsverfahren durch, etwa bei Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung oder Nachbarschaftsstreitigkeiten. Dabei sollen für alle Beteiligten gegen Entrichtung einer geringen Gebühr eine zufriedenstellende, außergerichtliche Lösung gefunden werden.
Im Bezirk Neukölln werden jetzt drei neue Schiedsperson für die neueingeteilten Schiedsamtsbezirke 1, 2 und 4 gesucht. Der Schiedsamtsbezirk 2 umfasst die Postleitzahlen-Gebiete 12043, 12049, 12051, 12053 und 10965, 10967.
Die Schiedspersonen müssen in der Regel folgende Voraussetzungen mitbringen:
– Alter zwischen 30 und 70 Jahren
– Wohnsitz in Neukölln
– Besitz der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
Die Voraussetzungen werden durch das Bezirkswahlamt Neukölln geprüft. Anschließend werden die Schiedspersonen für die Dauer von fünf Jahren von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Weitere Informationen es hier.
Interessierte wenden sich bis zum 24. März 2022 bitte schriftlich mit einer Kurzbewerbung nebst Lebenslauf an das Bezirkswahlamt Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, oder per E-Mail.