Für die Amtszeit 2024 bis 2028 sucht das Bezirksamt Neukölln insgesamt 335 Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Berlin und das Amtsgericht Tiergarten.
Ab sofort können sich Personen, die ihren Wohnsitz in Neukölln haben, für das Schöffenamt bewerben. Weitere Voraussetzungen für die Übernahme des Schöffenamtes sind neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine Altersgrenze von 25 bis 69 Jahren (zu Beginn der Amtsperiode), keine Vorstrafen sowie eine gesundheitliche Eignung für dieses Ehrenamt. Bewerbungen sind bis März 2023 möglich.
Die Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028. Schöffinnen und Schöffen werden für fünf Jahre gewählt. Sie erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Funktion: Der nicht juristische Blick auf Strafverfahren und die eigene Lebens- und Berufserfahrung von Schöffinnen und Schöffen machen es möglich, gerechte und bürgernahe Urteile zu finden. Mit ihnen wird der Grundsatz der Teilhabe der Bevölkerung an der Rechtsprechung verwirklicht.
Weitere Informationen und die entsprechende Bereitschaftserklärung zur Schöffenwahl 2023 gibt es hier.